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   BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R   

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https://dejure.org/2001,4572
BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R (https://dejure.org/2001,4572)
BSG, Entscheidung vom 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R (https://dejure.org/2001,4572)
BSG, Entscheidung vom 06. September 2001 - B 5 RJ 42/00 R (https://dejure.org/2001,4572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Erwerbsunfähigkeitsrente - neurotische Einstellung - psychische Störung - Amtsermittlungspflicht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsunfähigkeitsrente - neurotische Einstellung - psychische Störung - Amtsermittlungspflicht

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R
    Danach ist dies zwar der Fall, wenn die Störungen durch Willensentschlüsse nicht zu beheben sind, die Rente muß jedoch versagt werden, wenn im Einzelfall zuverlässig die Prognose gestellt werden kann, daß bei Ablehnung der Rente bei dem betroffenen Versicherten die neurotischen Erscheinungen ohne weiteres verschwinden (BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246, vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO und vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 - SozVers 1991, 81).

    Wegen der "Simulationsnähe" zahlreicher Neurosen wird in der Rechtsprechung des BSG bei der Feststellung der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale ein strenger Maßstab gefordert; für ihr Vorhandensein, also für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (vgl dazu BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).

    Erst wenn trotz sorgfältiger Ermittlungen und bei gebotener kritischer Würdigung der Verfahrensergebnisse eine Vortäuschung der Störungen, Überwindbarkeit der Störungen oder Unerheblichkeit der Störungen nicht auszuschließen ist, geht dies zu Lasten des Klägers (BSG aaO, BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).

  • BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66
    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R
    Danach ist dies zwar der Fall, wenn die Störungen durch Willensentschlüsse nicht zu beheben sind, die Rente muß jedoch versagt werden, wenn im Einzelfall zuverlässig die Prognose gestellt werden kann, daß bei Ablehnung der Rente bei dem betroffenen Versicherten die neurotischen Erscheinungen ohne weiteres verschwinden (BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246, vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO und vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 - SozVers 1991, 81).

    Wegen der "Simulationsnähe" zahlreicher Neurosen wird in der Rechtsprechung des BSG bei der Feststellung der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale ein strenger Maßstab gefordert; für ihr Vorhandensein, also für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (vgl dazu BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R
    Danach ist dies zwar der Fall, wenn die Störungen durch Willensentschlüsse nicht zu beheben sind, die Rente muß jedoch versagt werden, wenn im Einzelfall zuverlässig die Prognose gestellt werden kann, daß bei Ablehnung der Rente bei dem betroffenen Versicherten die neurotischen Erscheinungen ohne weiteres verschwinden (BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246, vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO und vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 - SozVers 1991, 81).
  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 5/85
    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R
    Für seine Feststellung, es liege keine (leistungsrelevante) seelische Erkrankung (die vom Kläger behauptete psychische Fixierung) vor, konnte sich das LSG daher auf diesen Befundbericht nicht stützen (vgl auch BSG Urteil vom 14. Januar 1986 - 5a RKn 5/85 - Meso B 310/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Erst wenn trotz sorgfältiger Ermittlungen und bei gebotener kritischer Würdigung der Verfahrensergebnisse eine Vortäuschung der Störungen, Überwindbarkeit der Störungen oder Unerheblichkeit der Störungen nicht auszuschließen ist, geht dies zu Lasten der Klägerin (BSG, Urteil vom 06.09.2001 - B 5 RJ 42/00 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 01.07.1964 - 11/1 RA 158/61 -, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - L 8 R 921/10

    SonstigeAngelegenheiten

    Zwar ist der Rentenanspruch bei psychischen, insbesondere neurotischen, Störungen dann zu versagen, wenn im Einzelfall zuverlässig die Prognose gestellt werden kann, dass die betreffenden Erscheinungen bei Ablehnung der Rente ohne weiteres verschwinden werden (vgl. BSG, Urteil v. 65.9.2001, B 5 RJ 42/00 R, juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 4756/10

    Ablehnung eines berufskundlichen Gutachtens - Summierung ungewöhnlicher

    In diesem Zusammenhang ist der Kläger darauf hingewiesen worden, dass die Beweisfragen des Senats den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG zB im Urteil vom 06.09.2001, B 5 RJ 42/00 R, entsprächen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 27 R 18/07

    Erwerbsminderung - Psyche - Amtsermittlung - Gutachten - Beweisfragen -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 6. September 2001, B 5 RJ 42/00 R, bei Juris, mit weiteren Nachweisen) kann eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung des Leistungsvermögens grundsätzlich auch infolge psychischer Störungen gegeben sein, vorausgesetzt, die Störungen sind durch Willensentschlüsse nicht zu beheben.
  • BSG, 29.04.2021 - B 13 R 43/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Solche wären jedoch insbesondere deswegen angezeigt gewesen, weil sich das BSG sowohl mit der Bedeutung von psychischen Erkrankungen als auch der Kumulation von Leistungseinschränkungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit befasst hat ( BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22 mwN; BSG Urteil vom 6.9.2001 - B 5 RJ 42/00 R) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 18 KN 96/11
    Er kann sich nämlich aus seiner (dann: krankhaften) Fehlvorstellung mit fremder Hilfe lösen (vgl zu dieser Anspruchsvoraussetzung: BSG, Urteil vom 1.7.1964, Az 11/1 RA 158/61, juris-Rdnr 14; BSG, Urteil vom 6.9.2001, Az B 5 RJ 42/00 R, juris-Rdnr 23).
  • BSG, 22.08.2011 - B 13 R 165/11 B
    Sollte das LSG hingegen davon ausgegangen sein, dass auch infolge psychisch bedingter Störungen eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bestehen könne (vgl hierzu BSG vom 6.9.2001 - B 5 RJ 42/00 R - Juris RdNr 13), hätte die Klägerin im Einzelnen aufzeigen müssen, ob die mit der Frage an die Sachverständigen angestrebten Präzisierungen auf der Grundlage der Meinung des LSG zum subjektiven Empfinden der Klägerin und zu dessen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit eine entscheidungserhebliche Rolle hätten spielen können.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 360/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des erkennenden Senats ist bei psychischen Störungen ein strenger Maßstab anzulegen, weshalb es bereits zu Lasten des die Beweislast tragenden Klägers geht, wenn sich eine Vortäuschung nicht ausschließen lässt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 6. September 2001, B 5 RJ 42/00 R, veröffentlicht in Juris, Urteil des erkennenden Senats vom 5. Oktober 2010, L 13 R 1005/09 m.w.N).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2010 - L 10 R 168/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 6. September 2001, B 5 RJ 42/00 R bei Juris m.w.N.) kann eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung des Leistungsvermögens grundsätzlich auch infolge psychischer Störungen gegeben sein, vorausgesetzt die Störungen sind durch Willensentschlüsse nicht zu beheben.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2010 - L 13 R 1506/09
    Im Übrigen wird gerade wegen der "Simulationsnähe" zahlreicher psychischer Erkrankungen in der Rechtsprechung des BSG bei der Feststellung der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale ein strenger Maßstab gefordert (dazu siehe BSG, Urteil vom 6. September 2001 - B 5 RJ 42/00 R - juris); für ihr Vorhandensein, also für das tatsächliche Vorliegen von seelisch und psychisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (BSG, Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 - SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 27 R 733/07
  • SG Osnabrück, 10.03.2005 - S 11 RJ 66/99
  • SG Osnabrück, 10.02.2005 - S 11 RJ 96/02
  • SG Osnabrück, 28.01.2005 - S 11 RJ 67/01
  • SG Osnabrück, 16.12.2004 - S 11 RJ 187/01
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